GUTACHTENARTEN

Ein altes Haus ist wie ein alter Freund: Es erzählt Geschichten

Michael H. Sommer

Ein Verkehrswertgutachten bestimmt den Marktwert einer Immobilie – also den Preis, der im normalen Geschäftsverkehr voraussichtlich erzielt werden kann.

Grundlage sind Lage, Zustand, rechtliche Rahmenbedingungen und die aktuelle Marktsituation.

Das Gutachten bietet eine rechtssichere und nachvollziehbare Basis für Ihre Entscheidungen und können gerichtlich und außergerichtlich verwendet werden.

Typische Bewertungsanlässe

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Erbschaft und Nachlassregelung
  • Scheidung und Zugewinnausgleich
  • Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung
  • Finanzierung und Beleihung
  • Bilanzierung und Unternehmensbewertung
  • gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle

Wir bieten das Verkehrswertgutachten grds. als Vollgutachten an; gern erstellen wir Ihnen auch Exposes in Kurz- oder Kompaktformat in Anlehnung an § 194 BauGB, sofern es der Gutachtenzweck zulässt.

Das ist zB der Fall bei einer Ersteinschätzung oder wenn keine rechtliche Verbindlichkeit oder eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist.

Typische Bewertungsanlässe

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie zur internen Preisorientierung

  •  

    Vermögensübersicht oder private Vermögensaufstellung

  • familieninterne Auseinandersetzungen ohne gerichtliches Verfahren

  • interne Unternehmensentscheidungen (z. B. Immobilienportfolios)

  •  

    Bankgespräche oder Finanzierungsvorgespräche ohne formale Anforderungen

  •  

    überschlägige Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage

Dieses Gutachten weist nach, dass der tatsächliche Marktwert einer Immobilie niedriger liegt als der vom Finanzamt festgestellte Wert.

Es wird vor allem bei Erbschaft, Schenkung oder Unternehmensnachfolge und Übertragungen von Immobilien in das / aus dem Betriebsvermögen benötigt, um unnötig hohe Steuerlasten zu vermeiden.

Typische Bewertungsanlässe

  • Erbschaftssteuerfestsetzung

  •  

    Schenkungssteuerfestsetzung

  • Immobilienübertragungen innerhalb der Familie

  •  

    Unternehmensnachfolge mit betrieblich genutzten Grundstücken

  • Nachweis eines geringeren Immobilienwertes gegenüber dem Finanzamt

Ein Restnutzungsdauergutachten weist nach, dass die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Immobilie kürzer ist als die gesetzlich unterstellte. Grundlage ist § 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Mit einem solchen Nachweis kann eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden, was zu einer steuerlichen Entlastung führt. Das Gutachten dient damit als steuerlich anerkannter Beleg für eine verkürzte Abschreibungsdauer gegenüber dem Finanzamt.

Typische Bewertungsanlässe

  • Baujahr und technischer Zustand des Gebäudes

  • Modernisierungs- oder Sanierungsrückstände

  • wirtschaftliche Überalterung (z. B. unzureichende Grundrisse, schlechte Energieeffizienz)

     

  • äußere Einflüsse wie Lage oder Nutzungsbeschränkungen

Ein Beleihungswertgutachten ermittelt den langfristig erzielbaren Wert einer Immobilie unter Abzug marktbedingter Schwankungen. Grundlage ist § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Banken und Versicherungen nutzen diesen Wert zur Absicherung von Darlehen, insbesondere bei Hypothekarkrediten. Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert, da er vorsichtiger bemessen wird.

Typische Bewertungsanlässe

  • Kreditvergabe durch Banken und Versicherungen

     

  • Immobilienfinanzierung und Hypothekendarlehen

     

  • Bewertung von Sicherheiten im Rahmen von Darlehen

     

  • interne Risiko- und Beleihungsprüfung bei Kreditinstituten

     

  • Refinanzierung über Pfandbriefe

Ein Mietwertgutachten ermittelt die ortsübliche Miete oder den angemessenen Mietwert einer Immobilie.

Grundlage sind Lage, Größe, Ausstattung, Zustand und Vergleichsmieten. Es wird benötigt bei Mietanpassungen, Mieterhöhungen, Überprüfung von Mietverträgen, familienrechtlichen Auseinandersetzungen (z. B. Unterhalt, Scheidung) oder steuerlichen Fragestellungen.

Typische Bewertungsanlässe

  • Mieterhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete)

     

  • Überprüfung oder Anpassung bestehender Mietverträge

     

  • Mietwertbestimmung bei Scheidung (Wohnwert im Unterhalt)

     

  • Erbschafts- oder Schenkungsfälle mit vermieteten Immobilien

  • steuerliche Fragen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

     

     

  • gerichtliche Auseinandersetzungen über Miethöhe oder Wohnwert

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betreuen

MICHAEL H. SOMMER

von der SIHK zu Hagen öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch das DaakS akkreditierte Institut für Qualitätssicherung & Zertifizierung IQ-ZERT